Fachbereiche
Die Rechtsgebiete „Verkehrsrecht“ und „Familienrecht“ sind derzeit mit Fachanwaltschaften besetzt. Weitere werden hinzukommen. Für die Fachanwältinnen und Fachanwälte setzt das Berufsrecht eine besondere Fortbildungspflicht voraus, die von den zuständigen Rechtsanwaltskammern überwacht wird.
Kompetenz entsteht aber auch durch langjährige Erfahrung in Beratung und Vertretung auf den unterschiedlichsten Rechtsgebieten, die durch Weiterbildung vertieft wird.
Nachstehend finden Sie die rechtlichen Bereiche in denen wir Ihnen unsere Kompetenz in Beratung, außergerichtlicher Tätigkeit und notwendiger gerichtlicher Auseinandersetzung anbieten können.